Recall Service

Recall Service

Um die entsprechenden Vorsorge- Untersuchungen terminlich wahrzuneh-
men, haben wir begonnen, unseren Patienten einen Recall Service anzubieten. Das heißt, wir melden uns bei Ihnen telefonisch, um Sie an die Vereinbarung eines Vorsorgetermins zu erinnern. Falls Sie diesen Service wünschen, lassen Sie es uns, das Praxisteam, wissen. Natürlich werden wir Sie nicht telefonisch belästigen, wenn Sie den Recall Service nicht wollen.


Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche


Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt. Folgende Untersuchungen sind aktuell für ein Kind vorgesehen:

  • U1: direkt nach der Entbindung
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6: mit einem Jahr
  • U7: mit 2 Jahren
  • U7a: mit 3 Jahren
  • U8: mit 4 Jahren
  • U9: mit 5 Jahren
  • U10: mit 7 bis 8 Jahren
  • U11: mit 9 bis 10 Jahren
  • J1: mit 12 bis 14 Jahren
  • J2: mit 16 bis 17 Jahren


Erstattung

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorge-Untersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Wichtig ist jedoch die oben angegebenen Zeitfenster für die jeweilige Vorsorgeuntersuchung einzuhalten. Außerhalb dieser Zeitfenster werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Nutzen Sie zur Termineinhaltung unser neues Angebot Recall Service. Zusätzlich empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte die U10, U11 und J2. Leider übernehmen noch nicht alle Krankenkassen die drei zusätzlichen Gesundheitschecks.

Meldepflicht

Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend, und versäumte Termine werden angemahnt. Aktuell haben wir in Baden Württemberg noch keine Meldepflicht der Vorsorgeuntersuchungen.