Individuelle Gesundheitsleistungen
Neben den allgemeinen kinderärztlichen Leistungen, welche von den Krankenkassen im Rahmen der Versicherungsleistungen getragen werden, bieten wir Ihnen nachfolgende individuelle zusätzliche Leistungen an.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen
- die nach der gesetzlichen Definition nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung gehören,
- nur den Bereich Gesundheit betreffen,
- vom Patienten oder seinen Sorgeberechtigten gewünscht werden,
- und ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches vertretbar sind
Preise nach der GOÄ.
Übersicht IGeL-Leistungen (PDF)
IGeL-Leistungen dürfen nicht ohne Vergütung erbracht werden!
Ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ 103 O 80/10) hat für alle niedergelassenen Ärzte grundsätzliche Bedeutung und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Gericht stellte fest: „Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nicht in unlauterer Weise unterschreiten.“ Dies wäre ein Verstoß gegen den Paragrafen 12 der Berufsordnung für Ärzte (BO) und auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn die Praxen individuelle Gesundheitsleistungen als kostenloses Angebot anbieten. Für den Praxisalltag fallen hierunter unter anderem die gegenwärtig oft ohne Vergütung ausgestellten Atteste und Bescheinigungen, wie z.B. die Bescheinigung für Kindergärten und Schulen, die korrekterweise mit der GOÄ-Ziffer 70 liquidiert werden müssen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein entsprechender Vordruck unterschrieben wird. Wird eine Bescheinigung/ Untersuchung/ … nicht korrekt verrechnet – der Betrag sollte auf der Bescheinigung vermerkt sein – kann ein Mitbewerber den betreffenden Arzt per Anwalt abmahnen lassen. Diese Abmahnung verursacht nicht abwendbare Kosten durch den Anwalt von rund 150 €. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, ab sofort die oben aufgeführten Kosten den Patienten in Rechnung zu stellen/ bzw. unsere IGeL-Leistungen nochmals für alle klar ersichtlich zu machen.