Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen

Neben den allgemeinen kinderärztlichen Leistungen, welche von den Krankenkassen im Rahmen der Versicherungsleistungen getragen werden, bieten wir Ihnen nachfolgende individuelle zusätzliche Leistungen an.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen

  • die nach der gesetzlichen Definition nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung gehören,
  • nur den Bereich Gesundheit betreffen,
  • vom Patienten oder seinen Sorgeberechtigten gewünscht werden,
  • und ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches vertretbar sind

Preise nach der GOÄ.

Übersicht IGeL-Leistungen (PDF)


IGeL-Leistungen dürfen nicht ohne Vergütung erbracht werden!

Ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ 103 O 80/10) hat für alle niedergelassenen Ärzte grundsätzliche Bedeutung und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Gericht stellte fest: „Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nicht in unlauterer Weise unterschreiten.“ Dies wäre ein Verstoß gegen den Paragrafen 12 der Berufsordnung für Ärzte (BO) und auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn die Praxen individuelle Gesundheitsleistungen als kostenloses Angebot anbieten. Für den Praxisalltag fallen hierunter unter anderem die gegenwärtig oft ohne Vergütung ausgestellten Atteste und Bescheinigungen, wie z.B. die Bescheinigung für Kindergärten und Schulen, die korrekterweise mit der GOÄ-Ziffer 70 liquidiert werden müssen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein entsprechender Vordruck unterschrieben wird. Wird eine Bescheinigung/ Untersuchung/ … nicht korrekt verrechnet – der Betrag sollte auf der Bescheinigung vermerkt sein – kann ein Mitbewerber den betreffenden Arzt per Anwalt abmahnen lassen. Diese Abmahnung verursacht nicht abwendbare Kosten durch den Anwalt von rund 150 €. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, ab sofort die oben aufgeführten Kosten den Patienten in Rechnung zu stellen/ bzw. unsere IGeL-Leistungen nochmals für alle klar ersichtlich zu machen.

Möchten Sie mehr über unsere Praxis oder das Spektrum unserer medizinischen Leistungen erfahren?

Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder unsere Praxis-App zu nutzen – wir sind
gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter

Kontakt

Dr. Isabell Kipp und Dr. Christian Müller

Sprechzeiten

Mo: 8 – 12 Uhr / 15-17 Uhr
Di: 8 – 12 Uhr / 15-17 Uhr
Mi: 8 – 12 Uhr
Do: 8 – 12 Uhr / 15-17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr / 15 – 16 Uhr

und nach Vereinbarung

Dr. Isabell Kipp und Dr. Christian Müller

Impfungen

Wir empfehlen Ihnen, die Impfungen laut Impfplan
der Ständigen Impfkommission (STIKO)
durchführen zu lassen. [ mehr ]

Dr. Isabell Kipp und Dr. Christian Müller

Vorsorgeuntersuchungen

Von den Krankenkassen werden
die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9
und J1 regulär übernommen. [ mehr ]